Einzeltestamentsvollstreckung

Unsere Leistungen

 

Einzeltestamentsvollstreckung

Wir übernehmen Testamentsvollstreckungen nicht nur für langjährige Verfahren, sondern auch, um einmal ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Der Fachbegriff hierfür lautet Einzeltestamentsvollstreckung. Ein typisches Beispiel ist der Schutz des Erbes vor drohender Zerschlagung infolge komplizierter und meist hoch emotionalisierter Auseinandersetzung unter den Erben. Der Streit ums Erbe ist meist vermeidbar. Alles was die Vererbenden tun müssen, ist, sich rechtzeitig an einen Testamentsvollstrecker zu wenden und geeignete Maßnahmen zu besprechen. Um Unternehmen, Sammlungen unterschiedlichster Art, aber auch Immobilien als ganzes zu erhalten, ist die Testamentsvollstreckung das geeignete Mittel. Meist wird der Testamentsvollstrecker damit beauftragt, einen geeigneter Käufter zu suchen und einen guten Preis für das als Ganzes zu erhaltene Erbe zu suchen, eine Tätigkeit, die widerstreitende Erbe niemals selbst hinkriegen würden. Ist der Zweck der Testamentsvollstreckung erreicht, erfolgt die Auskehrung der erzielten Einnahmen an die Erben. Leider wissen viele Erben den Erfolg der Testamentsvollstreckung nicht zu schätzen undglauben,  dass sie seltst ein gleiches oder gar ein besseres Ergebnis erzielt hätten, doch da ist nicht so. Sich gegenseitig blockierende Erben, die jedes Jahr zig Tausende Euro für gerichtliche Auseinandersetzungen ausgeben erreichen überhaupt nichts. Mit ein wenig Augenmaß wird das am ehesten den Vererbenden klar.

Ein anderer, häufig anfallender Tätigkeitsschwerpunkt ist die Annahme und Verwaltung des Erbes über eine bestimmte Zeit, um es zu einem späteren Zeitpunkt an die Erben weiter zu leiten. Gründe hierfür können sehr vielfältig sind. Meist liegt es daran, dass die Erben minderjährig sind und erst mit dem 18. Lebensjahr das Erbe antreten können. Natürlich können vorher auch deren gesetzliche Vertreter das Erbe für die minderjährigen Erben verwalten, doch gibt es oftmals schwerwiegende Gründe, die dagegen sprechen und dann bleibt nur, abzuwarten, bis die Erben volljährig sind. Auch halten wir Vermögenswerte, wenn Erben vorübergehend in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen leben und ein Erbe sofort gepfändet werden würde. Für diese und andere Fälle können wir eine äußerst sinnvolle Arbeit zum Schutz des Erbes vor ungewolltem Zugriff leisten.

Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie mehr darüber wisssen wollen, wie Sie Ihr Erbe schützen können.

 

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