Vergütung des Testamentsvollstreckers

 

Kosten der Testamentsvollstreckung

Den letzten Willen eines Verstorbenen umzusetzen, also das Testament zu vollstrecken, ist mit Kosten verbunden, für die es Gebührentabellen gibt. Diese Gebührentabellen finden ihre Anwendung in ähnlicher Weise, wie Sie es von Ärzten, Notaren, Rechtsanwälten, Gerichten oder auch von Architekten kennen. In diesen Tabellen ist geregelt, welche Höhe anzusetzen ist. Darüber hinaus gibt es für einzelne Tätigkeiten Richtwerte, die der Testamentsvollstrecker für seine Tätigkeit in Rechnung stellt.

Zum Vergleich: Ein Rechtsanwalt berechnet als Faustregel einen Betrag, der i.d.R. bei 5 bis 10 Prozent des Gegenstandswertes liegt, um den es im gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren geht. Hier gilt, je höher der Regelungsgegenstand, desto geringer wird der in Rechnung gestellte Prozentsatz. Im Kern findet diese Regelung auch bei Testamentsvollstreckungen Anwendung, jedoch ist der Prozentsatz hierbei deutlich geringer. Die Kosten sind jedoch stets eine Kombination aus den Werten der Gebührentabellen und den zu erbringenden Leistungen.

Warum eine Vergütungsvereinbarung nötig ist

Wie bereits erwähnt, gibt es in Deutschland für fast alles Gebührentabellen, also auch für die Tätigkeit von Testamentsvollstreckern. Wenn der Vererbende keine Aussagen über die  Höhe der Vergütung getroffen hat, werden zur Vereinfachung diese Gebührentabellen angesetzt. Es handelt sich bei der Testamentsvollstreckung um eine Kombination verschiedener Tätigkeiten, die sich nicht nur im Umfang, sondern auch im Schwierigkeitsgrad sehr voneinander unterscheiden. Als Faustregel gilt: Je schwieriger, desto teurer.

Nur wer die Kosten fest einplant, ist auf der sicheren Seite

Wir, aber auch andere umsichtige Testamentsvollstrecker werden sich stets die Zeit nehmen, mit Ihnen den Umfang der gewünschten Leistungen, aber auch die hiermit verbundenen Kosten zu besprechen und alle Ihre Fragen beantworten.

Jeder fragt sich, welche Einsparpotentiale denkbar sind. Faustregel bei Testamentsvollstreckungen: Gute Testamentsvollstreckungen sind das Geld wert. Wer spart – spart oft am falschen Ende und erhält keine oder keine angemessenen Leistungen. Besonders Testamentsvollstreckungen, die auf einige wenige Bereiche begrenzt sind, stellen zunächst einmal eine für viele verlockende Einsparmöglichkeit dar, doch leider ist das Gegenteil der Fall, denn für alles, was nicht geregelt wurde, hat der Testamentsvollstrecker im Zweifelsfall keinen Handlungsauftrag. Wichtig zu wissen: Ein umsichtiger Testamentsvollstrecker achtet auf das ihm anvertraute Eigentum in einer Weise, als wäre es sein eigenes. Hierbei sollten nur unter bestimmten Bedingungen Bereiche ausgelassen werden. Hat also der Testamentsvollstrecker keinen umfassenden Handlungsauftrag, kann er oder sie nicht vollumfänglich auf das ihm anvertraute Erbe achten.

Wichtiger für jeden Vererbenden ist, dass der Testamentsvollstrecker etwas leisten kann für die ohnehin anfallenden Gebühren. Die Erfahrung zeigt, dass einige Berufsgruppen, die Testamentsvollstreckungen anbieten, neben dem beruflichen Alltag kaum Zeit haben, sich angemessen oder gar gut um die Vermögenswerte kümmern. Viele Rechtsanwälte, Notare oder auch Steuerberater dürfen in diesem Zusammenhang genannt werden, da diese neben ihrer beruflichen Tätigkeit kaum Zeit finden, sich zu kümmern.

Testamentsvollstreckung heißt, sich kümmern, Vermögenswerte sichern, vor Ort sein, Vermögenswerte sichern, nicht nur am Anfang des Auftrages. Legen Sie daher Wert auf eine eindeutige Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Testamentsvollstrecker, damit für jeden Bereich der Testamentsvollstreckung ausreichend finanzielle Mittel und ein eindeutiger Handlungsauftrag vorliegen.

Wir sagen es ganz deutlich: Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssachen und Vertrauen fängt nicht zuletzt bei der Transparenz an. Diese Transparenz schließt sowohl Leistungen als auch die Höhe der Kosten ein. Denken Sie daran – Zu hohe und vor allem unnötige Kosten gehen stets zu Lasten Ihres Erbes. Zu gering angesetzte Kosten gefährden die Testamentsvollstreckung im Ganzen.

Gehen Sie auf Nummer sicher

Wenn Sie wissen wollen, mit welchen Kosten die Umsetzung Ihres letzten Willen verbunden ist, nutzen Sie bitte den Informationsbereich Kosten in unserem Login-Bereich ….hier.

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