- Für wen sich die Testamentsvollstreckung eignet
- Vorteile und Risiken einer Testamentsvollstreckung
- Wie finde ich den richtigen Testamentsvollstrecker?
- Kosten der Testamentsvollstreckung
- Alternativen zur Testamentsvollstreckung
- Einsetzung eines Testamentsvollstreckers
- Das richtige Testament
- Vollmachten
- Nachlassgericht
- Erbschein
- Nachlassverzeichnis
- Grundbuch
- Steuerliche Aufgaben des Testamentsvollstreckers
- Haftung des Testamentsvollstreckers
- Überschuldeter Nachlass
- Wenn das Erbe verbraucht ist
- Ende der Testamentsvollstreckung
- Die häufigsten Fehler bei der Planung einer Testamentsvollstreckung
Für wen eignet sich die Testamentsvollstreckung?
Es gibt mehrere Gründe, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Wenn Sie sich in der folgenden Übersicht wiederfinden, sollten Sie zumindest darüber nachdenken, denn in diesen Fällen ist damit zu rechnen, dass einige Probleme auf die künftigen Erben zukommen. Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers lassen sich diese Probleme gut in den Griff bekommen bzw. sogar gänzlich vermeiden.
Ein Testamentsvollstrecker wird eingesetzt, wenn:
- die finanzielle Absicherung eines behinderten Angehörigen erfolgen soll
- Erben seit längerer Zeit Sozialleistungen beziehen
- Erben insolvent sind oder von Insolvenz bedroht sind
- Erbstreitigkeiten vermieden werden sollen
- ein bestimmtes Ziel mit der Erbschaft verbunden sein soll
- Familienmitglieder mit der Abwicklung der Erbschaft übermäßigem Druck ausgesetzt oder überfordert wären.
Konkrete Gefahren für die Erbschaft
Trifft einer der Gründe oder gleich mehrere zu, besteht Handlungsbedarf. Unterbleibt die Einbeziehung eines Testamentsvollstreckers im Erbfall, ist das selten böse Absicht, sondern liegt oftmals daran, dass die Vererbenden die Konsequenzen nicht absehen können oder die persönliche Situation der Erben nicht gut genug kennen. Viele haben einfach nicht gelernt, über dieses Thema mit den späteren Erben zu reden und genau darin liegt auch eine große Gefahr. In einigen der oben genannten Fälle muss man davon ausgehen, dass das Erbe sofort nach Übergang eingezogen wird. So greift z. B. der Sozialregress, also die Verpflichtung zur Rückzahlung erhaltener Sozialleistungen auf das Erbe zu.
Niemand sollte in Zeiten vernetzter Daten davon ausgehen, dass eine Erbschaft unentdeckt bleibt und Ämter nicht vom plötzlichen Vermögenszuwachs erfahren. Auch Gläubiger wissen, wo etwas zu holen ist.
Fragt man Vererbende, so antworten diese oftmals einhellig, dass sie wenig Interesse daran haben, dass ihr Erbe an ein Amt oder einen Gläubiger geht und das ist mehr als verständlich.
Trotzdem ist die Zahl der Menschen, die gezielt ihr Erbe vor ungewolltem Zugriff schützen, immer noch vergleichsweise gering. Das liegt sicher auch an der für viele befremdlichen Berufsbezeichnung des Testamentsvollstreckers. Etwas vollstrecken verbinden viele nicht unbedingt mit positiven Vorstellungen, sondern mit Vollstrecken im negativen Sinn. Wir erinnern nur an Vollstreckungen durch die Finanzämter oder durch Gerichte. Klar, dass hier erst einmal etwas Vorarbeit geleistet werden muss und das Berufsbild des Testamentsvollstreckers als das dargestellt werden muss, was es ist, nämlich eine große Chance für die Erben, wie Sie am folgenden Praxisbeispiel schnell selbst sehen werden.
Praxisbeispiel: Testamentsvollstreckung bei Überschuldung eines Erben
Ausgangssituation: Ein Kind ist mit 500.000 Euro verschuldet und durchläuft die Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung.
Das passiert im Erbfall ohne Testamentsvollstrecker: Erbt das Kind während des mehrjährigen Verfahrens durch den Tod der Eltern ein Haus im Wert 400.000 Euro, würde die Verwertung des Hauses die Schuld mindern, jedoch nicht tilgen. Die Situation ist also nicht bereinigt und das Haus für immer für das Kind verloren.
Das passiert im Erbfall mit Testamentsvollstrecker: Das Haus ließe sich jedoch für das Kind retten, indem ein Testamentsvollstrecker für mehrere Jahre das Haus zurückhält und erst nach vollständiger Schuldenfreiheit an das Kind weitergibt. Der Wille von Kind, besonders aber von Eltern dürfte durch dieses Verfahren erfüllt werden.
Einziger Nachteil – die Kosten für die Testamentsvollstreckung: Für die Tätigkeit der Testamentsvollstreckung fallen Kosten an, die jeder in Situation gerne zahlen dürfte, ist doch das Haus auf diese Weise vor dem Zugriff gerettet worden.
Warum diese Situation auch Sie treffen könnte: Sie ist keineswegs ein Einzelfall. In Deutschland sind weit über 6 Mio. Menschen überschuldet, d. h. sie können aus eigener Kraft ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. Das entspricht etwa 7 Prozent der deutschen Bevölkerung. Übrigens ist in fast jeder Familie mindestens ein Angehöriger von Überschuldung oder drohender Überschuldung betroffen. Familien ohne überschuldete Angehörige (1., 2. oder 3. Grades) sind in Deutschland zunehmend die Ausnahme. Die Gefahr einer Überschuldung betrifft nicht nur junge Menschen mit geringem Einkommen.
Wer keinen Testamentsvollstrecker benötigt
Jährlich gibt es ca. 850.000 Todesfälle in Deutschland. Meist geht das Erbe ohne nennenswerten Regelungsbedarf an die nachfolgende Generation.
Sie benötigen keinen Testamentsvollstrecker, wenn:
- keine behinderten Angehörigen finanziell zu versorgen sind
- keiner der Erben finanzielle Probleme hat
- nicht zu befürchten ist, dass ein Streit zu einer Schmälerung des Erbes führen wird
- mehrere geeignete Familienmitglieder die Regelung übernehmen werden
- die unternehmerische Nachfolge rechtzeitig eingeleitet und, besonders wichtig, bereits abgeschlossen wurde.
Wenn Sie unsicher sind, ob und wie Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen sollten, sprechen Sie uns an oder besuchen Sie eine unserer Informationsveranstaltungen. Übrigens: Antworten auf wichtige Fragen finden Sie auch in unserem Login-Bereich. Selbstverständlich kostenfrei.