- Für wen sich die Testamentsvollstreckung eignet
- Vorteile und Risiken einer Testamentsvollstreckung
- Wie finde ich den richtigen Testamentsvollstrecker?
- Kosten der Testamentsvollstreckung
- Alternativen zur Testamentsvollstreckung
- Einsetzung eines Testamentsvollstreckers
- Das richtige Testament
- Vollmachten
- Nachlassgericht
- Erbschein
- Nachlassverzeichnis
- Grundbuch
- Steuerliche Aufgaben des Testamentsvollstreckers
- Haftung des Testamentsvollstreckers
- Überschuldeter Nachlass
- Wenn das Erbe verbraucht ist
- Ende der Testamentsvollstreckung
- Die häufigsten Fehler bei der Planung einer Testamentsvollstreckung
Vorteile und Risiken von Testamentsvollstreckungen
Wenn man sich vor Augen führt, in welchen Fällen Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, um den letzten Willen eines Verstorbenen zu erfüllen, wird schnell klar, dass es in jedem Fall neben Vorteilen auch einige Risiken gibt oder geben kann. Um die Vorteile und Risiken einzuschätzen zu können und die richtigen Entscheidungen zu treffen, sind einige Informationen notwendig.
Die wohl wichtigste Frage in diesem Zusammenhang ist die Frage nach Alternativen.
Ein Beispiel: Ein hoch verschuldetes Kind erbt ein Haus. Frage: Kann das Haus ohne Testamentsvollstrecker vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt werden? Antwort: Nein. Das Haus unterliegt der Pfändung und wird im Rahmen der Zwangsvollstreckung verwertet. Der Erlös fällt an die Gläubiger. Es muss also eine Altenative her.
Daher nehmen wir die gleiche Ausgangssituation, dieses Mal jedoch mit einem Testamentsvollstrecker, der das Haus während der Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung hält, und stellen die Frage: Kann das Haus geschützt werden? Antwort: Ja. Der Testamentsvollstrecker hält das Haus für die Zeit bis zur Schuldenfreiheit des Kindes. Anschließend fällt das Haus an das Kind und das Erbe ist gerettet.
Erst umfassend informieren, dann entscheiden
Nach Feststellung der Situation sowie der Handlungsmöglichkeiten erfolgt nun die Abwägung der Chancen und Risiken. Es ist natürlich möglich, aber aus wirtschaftlicher Sicht äußerst unvernünftig, keinen Testamentsvollstrecker einzusetzen, da der Verwertungserlös des Hauses in diesem Fall an die Gläubiger fällt. Wissen muss man hier auch, dass eine Zwangsversteigerung, zu der es in diesem Fall kommen wird, sehr hohe Kosten nach sich zieht, die vom Verwertungserlös abzuziehen sind. Das bedeutet eine weitere Schmälerung des Erlöses. Auch werden in diesen Verfahren selten die üblichen Marktpreise bezahlt, so dass meist nur ca. die Hälfte des Wertes zur Schuldentilgung genutzt werden kann. Für das Kind bedeutet das eine riesige Wertvernichtung und den Verlust des Erbes obendrein.
Es gibt also keinen Grund, auf einen Testamentsvollstrecker zu verzichten. Aber ganz ohne Risiko ist die Einbeziehung eines Testamentsvollstreckers auch nicht, da auch dieser für seine Tätigkeit eine Gebühr berechnet. Eine Risikoabwägung allein schon im Bereich der Kosten beider Verfahrenswege führt jedoch schnell zu einem überzeugenden Ergebnis. Und das geht so: Es muss gegenübergestellt werden, wie viel vom Erbe in beiden Verfahren am Ende beim Kind tatsächlich ankommt. Im Vergleich beider Verfahren belaufen sich die Kosten für einen Testamentsvollstrecker nur auf einen Bruchteil der Kosten für ein Zwangsvollstreckungsverfahren, bei dem obendrein das Erbe auch noch weg ist.
Es kommt nicht nur auf die Kosten an, sondern auch auf die Ziele
Wir haben diese Gegenüberstellung im Beispiel so gründlich gemacht, weil Sie auf diese Weise schnell selbst sehen können, dass es nicht auf die Kosten einer Seite allein ankommt, sondern stets auch immer ein Vergleich der Kosten mit den an diese Stelle rückenden Verfahrenswegen sein sollte. Aber das wohl wichtigste Argument für die Einsetzung des Testamentsvollstreckers ist die die Sicherung des Erbes über eine bestimmte Zeit. Ist der vorher gemeinsam mit dem Vererbenden klar definierte Zweck erreicht, endet die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers.
Beratungsangebote nutzen
Jede Situation hat ihre Vor- und Nachteile. Diese herauszufinden, bedarf, wie allein das o.g. Beispiel gezeigt hat, einer klärenden Gegenüberstellung der Alternativen. Stets gilt – Sie gehen kein Risiko ein, wenn Sie sich umfassend beraten lassen. Meist ergeben sich weitere Fragen oder einer unserer Spezialisten macht Sie auf etwas aufmerksam, woran Sie selbst trotz bester Vorbereitung noch nicht gedacht haben. Nutzen Sie hierzu z.B. eines unserer zahlreichen Beratungsangebote, die z.T. auch online verfügbar sind. Daneben klären wir in unseren Vortragsverstaltungen über zahlreiche sinnvolle und weniger sinnvolle Regelungen auf, weisen auf Fallen hin.
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