Der geeignete Testamentsvollstrecker

 

Wie finde ich den geeigneten Testamentsvollstrecker?

Einen geeigneten Testamentsvollstrecker zu finden, ist gar nicht so einfach. Da es sich bei der Umsetzung des testamentarischen Willens eines Verstorbenen um sehr unterschiedliche Anforderungen bei der praktischen Abwicklung handelt, ist es naheliegend, dass sich Testamentsvollstrecker spezialisiert haben. Unser Schwerpunkt liegt z. B. auf dem Bereich der Absicherung behinderter Angehöriger, also Kinder, Eltern oder Ehepartner, die körperlich sowie geistig nicht in der Lage sind, die wirtschaftlichen Belange für sich zu übernehmen. Wir werden auch in Fällen beauftragt, in denen Erben nicht mit Geld umgehen können, ohne dass als Grund hierfür eine Krankheit festgestellt wurde.

Weitere Aufgabenbereiche, in denen wir tätig sind, liegen im Bereich vorübergehender Vollstreckungen, also im Bereich, in denen ein Erbstreit das Erbe schwächen oder gar vernichten würde. Hierzu zählen Unternehmensfortführungen nach Todesfall zum Zwecke eines Verkaufs oder einer Umgründung, aber auch der vorübergehende Schutz einer Erbschaft für die Zeit, die Erben benötigen, um ein Insolvenzverfahren abzuschließen. Darüber hinaus beaufsichtigen wir auch den zügigen Verkauf von Immobilien und regeln die Auskehrung des Erlöses, damit sich die Erben nicht jahrelang streiten müssen, um nur einige Themenbereiche, die wir betreuen.

Was tun bei außergewöhnlichen Anliegen oder Testamentsvollstreckungen im Ausland?

Andere Kollegen hingegen sind auf Vollstreckungen spezialisiert, in denen Vermögen von Verstorbenen in eine Stiftung überführt werden sollen. Auch Testamentsvollsteckungen im Ausland gehören zu den Bereichen, die wir nicht selbst betreuen, können Ihnen aber auch hier geeignete Ansprechpartner für diese doch sehr speziellen Anliegen benennen.

Viele suchen im Familienkreis nach geeigneten Menschen, übersehen jedoch wichtige Kriterien, an die wir an dieser Stelle erinnern wollen.

Worauf Sie achten sollten, wenn Sie planen, dass ein Familienmitglied die Testamentsvollstreckung übernehmen soll

Ein Familienmitglied ist für eine Testamentsvollstreckung nur dann geeignet, wenn er selbst kein Erbe wird. Die Verantwortung im Umgang mit dem Erbe ist riesig. Ein Familienmitglied hätte nicht nur theoretisch, sondern aufgrund fehlender externer Kontrolle auch praktisch uneingeschränkte Befugnisse im Umgang mit dem Erbe – hier passieren gelegentlich, und das ist leider traurige Realität, schlimme und vor allem, nicht wieder gut zu machende Fälle von Veruntreuung. Aber das sind nicht die einzigen Probleme, die auftreten können. Was passiert z.B. wenn ein als Vollstrecker eingesetztes Familienmitglied verstirbt, ohne das ein Nachfolger bestimmt wurde. Die Tatsache, dass mindestens 20 Jahre zwischen dem Vererbenden und dem Testamentsvollstrecker liegen sollten, wird einfach übersehen. Aus diesem Grunde scheiden oft auch Notare aus, da die meisten Notare erst jenseits der 50 oder gar 55 Jahre dieses Amt antreten und damit der nötige Abstand zum Vererbenden nicht gegeben ist (Aber fragen Sie mal einen Notar, er oder sie wird Ihnen sicher etwas anderes erzählen wollen).

Besser geeignet sind externe Testamentsvollstrecker, da diese einer Kontrolle unterliegen, die Fortführung im Falle des Falles geregelt ist und die zu erbringenden Leistungen genau mit dem Vererbenden besprochen werden. Ein weiteres Sicherheitsmerkmal zeichnet  professionelle Testamentsvollstrecker aus: anders als Testamentsvollstrecker aus der eigenen Famillie sind diese haftpflichtversichert.

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